Benachbarte Hausnummern für die kommunale Wärmeplanung

Das seit 1. Januar 2024 geltende Wärmeplanungsgesetz gibt datenschutzrechtlich klare Regelungen vor. Dazu zählt auch, dass eine Datenerhebung insbesondere durch die Aggregation für mindestens fünf benachbarte Hausnummern als nicht personenbezogen gilt. infas 360 bietet nun deutschlandweit für alle rund 23,4 Mio. Adressen deren räumlich-nachbarschaftliche Beziehung inkl. datenschutzkonformer Aggregationen an.

Wärmeplanungsgesetz für ganz Deutschland

Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral heizen. Die kommunale Wärmeplanung informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen, ob sie mit einem Fernwärmeanschluss rechnen können oder sich für eine andere klimafreundliche Heizungsoption entscheiden sollten. Das Wärmeplanungsgesetz wurde noch im Dezember 2023 vom Bundesrat gebilligt und damit auf den Weg gebracht. Es trat zusammen mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen am 1. Januar 2024 in Kraft. (Quelle https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/waermeplanungsgesetz-2213692)

Das Wärmeplanungsgesetz, welches auch die Anforderungen gemäß Art. 6 Abs. 3 DSGVO grundsätzlich erfüllt, sieht konkrete Regelungen zur Datenverarbeitung vor. So bestimmt § 10 bezüglich der Datenverarbeitung zur Aufgabenerfüllung u.a. folgendes:

  • Die Datenverarbeitung im Rahmen der Potenzialanalyse nach § 16 schließt die Verarbeitung personenbezogener Daten nicht ein.
  • Endenergieverbräuche von Gas oder Wärme dürfen durch die planungsverantwortliche Stelle nur erhoben werden, soweit sie
    keine personenbezogenen Daten beinhalten. Hierzu kann die Datenerhebung insbesondere aggregiert für mindestens fünf benachbarte Hausnummern oder Anschlussnutzer, Messeinrichtungen oder Übergabepunkte erfolgen.

Der Gesetzgeber zeigt damit erstmals auf, dass eine Aggregation u.a. von fünf benachbarten Hausnummern und deren personenbezogenen Daten zu nicht personenbezogenen Daten führen und somit entpersonalisiert werden. Siehe dazu auch DSGVO-Gutachten zu Daten für die Wärmeplanung

Warum der Gesetzgeber dabei die Anzahl von Haushalten je Haus (Beispiele: 20 Haushalte in einem Mehrfamilienhaus oder Gebäude mit Leerstand) außer Acht lässt bleibt offen und diskutierbar.

 

Benachbarte Hausnummern

Um Aggregationen benachbarter Hausnummern bilden zu können, muss man zunächst einmal festlegen, was den Nachbarn einer Hausnummer ausmacht. Denn der Gesetzgeber macht hierzu (ebenfalls) keine Vorgabe. Raumwissenschaftlich befindet sich ein Nachbar immer in unmittelbarer Nähe. Unmittelbar in diesem Zusammenhang bedeutet

  • direkt vor, neben oder hinter einer betreffenden Hausnummer, ohne dass eine andere Hausnummer dazwischen liegt und/oder
  • zwischen den Hausnummern eine räumlich-nachbarschaftliche Beziehung besteht, z.B. durch sehr geringe Entfernung zueinander oder gemeinsame Grundstücksgrenzen (next-to-Phänomen).

Fünf benachbarte Hausnummern am Beispiel Rheinallee 35 in Bonn

Direkt benachbarte Hausnummern der Rheinallee 35 sind demnach die Kronprinzenstr. 32 (hinterer Nachbar, gemeinsame Grundstücksgrenze), Rheinallee 33 und 35a sowie 40 und 42 auf der gegenüberliegenden Straßenseite (vgl. Kartenausschnitt aus dem Kataster).

Hausnummern sinnvoll aggregieren – amtliches Gliederungssystem (AGS) nutzen

Strukturplanerisch ist es allerdings sinnvoll, die Aggregationen innerhalb eines Siedlungsblocks (AGS20) und die jeweilige Straßenblockseite (AGS22) zu beachten und sich so am amtlichen Gliederungssystem (AGS) zu orientieren. Demnach fallen die Hausnummern der Rheinallee 29-35d in eine Straßenblockseite und bilden mit 8 Häusern bzw. Hausnummern bereits eine mögliche datenschutzkonforme Aggregation.

Wollte man eine feingliedrigere 5er-Zelle bilden, entstünden gebäudetypstrukturell idealerweise die Aggregationen Kronprinzenstraße 32 und 34, Rheinallee 29, 31 und 33 sowie Rheinallee 35-35d. In diesem Fall fließt ein weiterer Aggregationsparameter ein. Auch die Beachtung bzw. Priorisierung von Parzellennummern durch die bundesweit zur Verfügung stehenden Flurstückgrenzen ist möglich (siehe auch Amtliches Verzeichnis für benachbarte Adressen.

Katasterinformationen zur Hausnummer Rheinallee 35 und ihrer Nachbarschaft (Quelle: Geoportal.NRW, 2024)

 

Aggregationen bilden – datenschutzkonform Handeln

Für alle bundesweit rund 23,4 Mio. Hausnummern (AGS27) hat infas 360 die amtliche Gliederungsstruktur (Gemeinden, Ortsteile, Siedlungsblöcke, Flurstücke und Straßenblockseiten) bereits vollständig so integriert, dass nun für jede Kommune oder jedes beliebige Planungsgebiet die idealen, datenschutzkonformen Aggregationen zusätzlich zum Gebäude- und Adressverzeichnis der infas 360 standardisiert mit ausgeliefert werden können.

Kostenloser Workshop: Daten & DSGVO für die kommunale Wärmeplanung

In der Woche (KW4) vom 22.-26. Januar 2024 besteht die Möglichkeit an einem kostenlosen 2-stündigen Workshop unserer Expert:Innen teilzunehmen. Die genauen Zeiten werden noch bekannt gegeben. Bitte melden Sie sich einfach und unverbindlich an und teilen uns Ihren präferierten Termin mit.

Ausblick

Der Gesetzgeber zeigt konkret auf, dass personenbezogene Daten je Hausnummer aggregiert zu fünf benachbarten Hausnummern zu nicht-personenbezogenen Daten führen. Damit können (und sollten?) „benachbarte Hausnummern“ unter Einsatz des o.g. standardisierten amtlichen Gliederungssystems für viele weitere Datenaggregationen wie beispielsweise CRM-Daten genutzt werden.

Kontakt

Sie sind Kommune, Energieversorger oder Dienstleister für Wärme- und Infrastrukturplanung und benötigen ein vollständiges, aktuelles Adressverzeichnis über alle Gebäude und Hausnummern sowie deren nachbarschaftliche Beziehung und datenschutzkonforme Ideal-Aggregationen? Dann kontaktieren Sie uns unverbindlich unter consulting@infas360.de

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