DSGVO-Gutachten zu Daten für die Wärmeplanung

Dürfen Stadtwerke personenbezogene Verbrauchsdaten für die kommunale Wärmeplanung nutzen? Und darf der Versorger diese Daten mit mikrogeographischen Daten kombinieren, um die Bedarfs- und Potenzialplanung zu optimieren? Diese Fragen und noch mehr werden aktuell häufig gestellt, weshalb infas 360 ein DSGVO-Gutachten für die Nutzung von Daten für die Wärmeplanung beim Fachanwalt Björn Schmidt in Auftrag gegeben hat – mit einem eindeutigen Ergebnis: Ja!

Damit eine Wärmeplanung auch rechtlich reibungslos abläuft (siehe auch Wenn der Datenschutz dazwischenfunkt: Wärmeplanung in Bad Segeberg gerät ins Stocken)

 

Ja, die Nutzung von Verbrauchsdaten ist DSGVO-konform

Selbstverständlich dürfen personenbezogene Verbrauchsdaten für die kommunale Wärmeplanung eingesetzt werden. Das Rechtsgutachten beleuchtet hier u.a. die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung (DSGVO Art. 6) auch ohne Einwilligung der betroffenen Person, aber auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Wärmeplanungsgesetztes. Darin werden klare Vorgaben gemacht wie beispielsweise mit Endenergieverbräuchen von Gas durch die planungsverantwortliche Stelle umgegangen werden muss.

 

Ja, die mikrogeographische Anreicherung von Kundendaten ist DSGVO-konform

Die planungsverantwortliche Stelle darf ausdrücklich zum Zweck der Wärmeplanung zugängliche Datenbanken wie die CASA Datenbank der infas 360, die u.a. rund 10 Millionen Informationen aus Energieausweisen beinhaltet, einsetzen.

In der Kombination mit weiteren CASA-Daten wie Gebäudetyp, -alter und Zustand oder Volumen und Wohnfläche lassen sich zuverlässige Energieeffizienzen (Energiebedarf und Energieverbrauch) berechnen. Vor allem dann, wenn im Einzelnen nicht bekannt (siehe dazu auch Kommunale Wärmeplanung). Diese können dann von Einzelgebäudeebene auf Ebene des Wohnblocks aggregiert werden. In der Regel fehlen den Kommunen bzw. Stadtwerke aber solche für die Wärmeplanung relevanten Gebäudemerkmale. Das DSGVO-Gutachten widmet sich auch dieser Fragestellung und klärt auf, dass auch ohne Einwilligung des Betroffenen eine mikrogeographische Datenanreicherung mit CASA rechtskonform ist.

Welche Daten für eine Wärmebedarfsplanung notwendig sind, können Sie dem Show Case „Energieatlas der Stadt Bonn“ entnehmen. Die Datengrundlage CASA von infas 360 mit 19 Mio. bewerteten Wohngebäuden in Deutschland ist die ideale Datenbasis, um diese mit den Verbrauchsdaten zu kombinieren und dann zu extrapolieren.

Das DSGVO-Gutachten für die Wärmeplanung kostenlos erhältlich

Das neue DSGVO-Gutachten für den Einsatz von Verbrauchsdaten in Kombination mit weiteren mikrogeographischen CASA-Daten ist ab sofort über unser Consulting-Team unter consulting@infas360.de erhältlich.

DSGVO-Rechtsexperte Björn Schmidt

Das Gutachten wird begleitet von einem kostenlosen, digitalen Einführungsworkshop mit dem Rechtsexperten Björn Schmidt. Nutzen Sie diese einmalige Gelegenheit. Es betrifft alle Kommunen, Energieversorger und Dienstleister zugleich. Wesentliche Erkenntnisse gibt es auch für CRM und Datenanreicherungen im Allgemeinen. [TERMIN VEREINBAREN]

 

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